Für Dich sollte regelmäßige Bewegung im Mittelpunkt stehen, wenn es um Deine Gesundheit, Attraktivität und Dein Wohlbefinden geht. Und Dein Arbeitgeber kann Dich bei Deinen Bewegungsprogramm fördern.
Dabei sollten Deine Interessen im Vordergrund stehen und Du solltest Deine persönlichen körperlichen Fähigkeiten stets kritisch hinterfragen. Wenn Du zum Beispiel mit Rückenschmerzen und Dauerstress kämpfst, kommt am besten Yoga, Pilates, Rückenschwimmen oder Gymnastik für Dich in Betracht. Wichtig ist außerdem, dass Du das richtige Maß findest und nicht die Lust an Bewegung verlierst, weil Du zu viel trainierst. Zusätzlich riskierst Du mit zu viel Sport Überlastungsbeschwerden.
Ich empfehle Dir ein Physiotherapeutischen Check –up! Einen Physiotherapeutischen Check – up bekommst in der Regel bei vielen Physiotherapeuten. Hier kannst Du erfahren welche Bewegung gut für Dich ist und das mit Deinen Interessen abgleichen.
Sollte Dein Arbeitgeber Deine Gesundheit fördern, kann er den Physiotherapeutischen Check – up lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgabe voll absetzen. Vorausgesetzt Dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten zu 100%. Denn im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hat Dein Arbeitgeber ein Freibetrag von 500,00 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Geregelt ist dies alles im § 20 SGB V fort folgende. Dein Arbeitgeber kann auch den Freibetrag von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat für diesen Check-up nutzen. Hier ist der § 8 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz heranzuziehen. Meine steuerlichen Ausführungen basieren auf meinen Erfahrungen und sind nicht mit einer steuerlichen Beratung gleichzusetzen.
Überlege Dir was Du an Bewegung machen willst. Gegebenenfalls probierst Du einige Angebote von Sportanbietern aus. Viele Fitnessstudios bieten Probetrainings an. Oder Du nutzt die Schnupperkurse und –trainings von Kursanbietern oder Vereinen.
2 bis 3 Bewegungseinheiten pro Woche geben Dir mehr Kraft im Alltag und Du fühlst Dich fitter und besser.
Was denkst du?