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Lass Dir Deine Bewegung vom Chef fördern

Lass Dir Deine Bewegung vom Chef fördern

Für Dich sollte regelmäßige Bewegung im Mittelpunkt stehen, wenn es um Deine Gesundheit, Attraktivität und Dein Wohlbefinden geht. Und Dein Arbeitgeber kann Dich bei Deinen Bewegungsprogramm fördern.

9 Gründe für regelmäßige Bewegung

  1. Bewegung beugt Bluthochdruck vor,
  2. Sport stärkt Dein Herz und Kreislauf,
  3. Deine Muskeln werden gekräftigt,
  4. Du hast einen definierten Körper,
  5. Für Dich ist Übergewicht kein Thema
  6. Ein aktiver Lebensstil wirkt Rückscherzen sowie Osteoporose entgegen,
  7. Du hast als sportlicher Mensch meist eine straffere Haut und ein festeres Bindegewebe und siehst somit jünger und besser aus 😉
  8. Dein Training baut Stress ab und verbessert Dein Schlaf. (Training und Schlaf Link)
  9. Du bist produktiver in Deinem Job und fokussierter bei Deinen Aufgaben.

Bewegung ist wichtig, nur ist nicht jedes Training für jeden geeignet.

Dabei sollten Deine Interessen im Vordergrund stehen und Du solltest Deine persönlichen körperlichen Fähigkeiten stets kritisch hinterfragen. Wenn Du zum Beispiel mit Rückenschmerzen und Dauerstress kämpfst, kommt am besten Yoga, Pilates, Rückenschwimmen oder Gymnastik für Dich in Betracht. Wichtig ist außerdem, dass Du das richtige Maß findest und nicht die Lust an Bewegung verlierst, weil Du zu viel trainierst. Zusätzlich riskierst Du mit zu viel Sport Überlastungsbeschwerden.

Wie findest Du die richtige Bewegung?

Ich empfehle Dir ein Physiotherapeutischen Check –up! Einen Physiotherapeutischen Check – up bekommst in der Regel bei vielen Physiotherapeuten. Hier kannst Du erfahren welche Bewegung gut für Dich ist und das mit Deinen Interessen abgleichen.

Wie kann Dich Dein Arbeitgeber bei mehr Bewegung fördern?

Sollte Dein Arbeitgeber Deine Gesundheit fördern, kann er den Physiotherapeutischen Check – up lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgabe voll absetzen. Vorausgesetzt Dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten zu 100%. Denn im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hat Dein Arbeitgeber ein Freibetrag von 500,00 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Geregelt ist dies alles im § 20 SGB V fort folgende. Dein Arbeitgeber kann auch den Freibetrag von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat für diesen Check-up nutzen. Hier ist der § 8 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz heranzuziehen. Meine steuerlichen Ausführungen basieren auf meinen Erfahrungen und sind nicht mit einer steuerlichen Beratung gleichzusetzen.

Fazit:

Überlege Dir was Du an Bewegung machen willst. Gegebenenfalls probierst Du einige Angebote von Sportanbietern aus. Viele Fitnessstudios bieten Probetrainings an. Oder Du nutzt die Schnupperkurse und –trainings von Kursanbietern oder Vereinen.

2 bis 3 Bewegungseinheiten pro Woche geben Dir mehr Kraft im Alltag und Du fühlst Dich fitter und besser.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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